Die AGB der Volkshochschule Traunreut e. V. und ihrer Außenstellen


Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschule Traunreut e. V. (nachfolgend „vhs“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programmheft) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
     
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.
     
  3. Die Veranstaltungen der vhs stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.

 

Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

  1. Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Die Anmeldung muss mindestens 3 Werktage vor Kursbeginn erfolgen, sofern keine andere Anmeldefrist genannt ist.
     
  2. Der Kunde kann seine Anmeldung postalisch, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail sowie über das Online-Anmeldeformular gegenüber der vhs abgeben. Dabei werden die AGBs, die Datenschutzerklärung sowie die Widerrufsbelehrung der vhs ausdrücklich anerkannt. Diese sind auf der Website sowie in der vhs-Geschäftsstelle als Aushang einsehbar. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde die Anmeldung auch über das in die Website integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab.
     
  3. Die vhs kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
    1. indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
    2. indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder
    3. indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahmeentgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht.
       
  4. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
     
  5. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
     
  6. Bei einer Buchung über die Website der vhs erklärt sich der Kunde mit den aktuellen AGB, der Datenschutzerklärung sowie der Widerrufsbelehrung durch Anklicken der jeweiligen Optionen einverstanden. Er erhält per E-Mail eine automatisierte Anmeldebestätigung der vhs.
     
  7. Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
     
  8. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
     
  9. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
     
  10. Anmeldungen, die nicht über das Online-Buchungssystem der vhs erfolgen, werden von der vhs nicht schriftlich bestätigt. Lediglich bei Kursausfall oder wenn der Kurs bereits ausgebucht ist, erhält der Kunde eine Absage. Sofern der Kunde auf eine Warteliste eingebucht wurde, wird er darüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.
     
  2. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
     
  3. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: das SEPA-Lastschriftverfahren, die Zahlung per Rechnung sowie die Barzahlung. Sofern aus dem Angebot der vhs nichts anderes hervorgeht, ist eine Barzahlung des Teilnahmeentgelts in der vhs-Geschäftsstelle zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten möglich. Kursleiter/innen sind nicht berechtigt, Teilnahmeentgelte entgegenzunehmen.
     
  4. Das Teilnahmeentgelt für eine gebuchte Veranstaltung wird sofort zur Zahlung fällig.
     
  5. Für die Teilnahme an Prüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Diese werden vor der Anmeldung zur Prüfung fällig.
     
  6. Zusätzlich zum Teilnahmeentgelt können Materialkosten erhoben werden. Diese werden in der Kursausschreibung angegeben. Regelungen zur Entgeltermäßigung finden auf diese Kosten keine Anwendung.
     
  7. Für ermäßigbare Veranstaltungen erhalten Auszubildende, Schüler/innen, Student/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung oder eines entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 20%. Keine Ermäßigung kann gewährt werden auf: Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen mit einer Gebühr bis zu 30,- Euro, Kurse im Bereich Junge vhs, Freizeitangebote, Reisen, gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen (z. B. Gitarrenkurse) sowie Zusatz- und Materialkosten. Ergänzend zu den genannten Konditionen erhalten Schüler/innen auch Ermäßigungen nach Hinweisen im Programmheft.
     
  8. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Kunden/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) der SEPA-Lastschrift per Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens zwei Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin mitgeteilt.
     
  9. Zahlt der Kunde das fällige Teilnahmeentgelt und/oder die sonstigen im Angebot ausgeschriebenen Kosten nicht, kann die vhs dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung setzen und bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde vorbehaltlich weitergehender Ansprüche verpflichtet, der vhs für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% des Teilnahmeentgelts, höchstens jedoch einen Betrag von 20,00 Euro zu bezahlen.

 

Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

  1. Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs in schriftlicher Form möglich.
     
  2. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

 

Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

  1. Alle Kurse der vhs sind mit einer Mindestteilnehmerzahl kalkuliert.
     
  2. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die vhs bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Ebenso kann die vhs in Absprache mit der Lehrkraft und dem Kunden die ursprünglich im Kursangebot ausgeschriebene Stundenzahl reduzieren oder das Teilnahmeentgelt erhöhen. Sofern für unterbelegte Kurse in der Kursausschreibung Staffelpreise in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl angegeben sind, treten diese in Kraft.
     
  3. Die vhs wird dem Kunden die Erklärung nach Ziffer 5.2 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl 3 Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
     
  4. Im Fall einer Kursabsage wird die vhs dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.

 

Stornierung, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

  1. Der Kunde kann seine Teilnahme bis 3 Werktage vor Kursbeginn stornieren. Die Stornierungserklärung muss schriftlich erfolgen.
     
  2. Eine Stornierung ist bis zum Ablauf der Abmeldefrist ohne jegliche Zahlungsverpflichtung möglich. Sofern nicht anders angegeben, endet die Abmeldefrist drei Werktage vor Kursbeginn. Der Kurstag zählt dabei nicht mit. Wenn die Veranstaltung z. B. am Montag beginnt, muss die schriftliche Stornierung bis Mittwoch der vorhergehenden Woche bei der vhs eingegangen sein. Bei Stornierung nach Ablauf der Abmeldefrist ist das volle Teilnahmeentgelt fällig. Das Entgelt wird nur erstattet, wenn der vhs ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der seinerseits die volle Kursgebühr bezahlt. Eine Stornierung muss der vhs-Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Bei Veranstaltungen, deren Entgelt weniger als 10,- Euro beträgt, erfolgt keine Rückzahlung.
     
  3. Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
     
  4. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
     
  5. Die Rechte nach Ziffer 6.4 hat der Kunde unverzüglich nach der Information der vhs über die Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.
     
  6. Die vhs ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und das Teilnahmeentgelt hierfür zu entrichten.

 

Unterrichtsorte, Unterrichtszeiten, Hausordnung

  1. Die Unterrichtsorte sowie die Unterrichtszeiten sind Bestandteil der Kursausschreibung.
     
  2. Während der Ferien und an den beweglichen Ferientagen findet nur eingeschränkt Unterricht statt. An Feiertagen werden keine Veranstaltungen abgehalten. Grundsätzlich wird um Beachtung der örtlichen Sonderregelungen gebeten.
     
  3. Die Hausordnung der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, ist für die Kunden verbindlich.
     
  4. Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und offenes Feuer sind in keinem Gebäude gestattet.

 

Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

  1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.
     
  2. Die nach Ziffer 8.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.
     
  3. Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/ oder zu speichern und/ oder zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten und/ oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/ oder in jeder sonstigen Form in Bild und/ oder Ton zu veröffentlichen.

 

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch stellt die vhs dem Kunden eine Teilnahmebescheinigung über die besuchte Veranstaltung aus, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Eine kostenfreie Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen ist nur binnen eines Semesters nach Kursende möglich. Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen aus früheren Semestern ist ein Verwaltungsentgelt von 10,- Euro zu entrichten.

 

Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
     
  2. Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Kursunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
     
  3. Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte vorherige Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus mittels technischer Hilfsmittel aufzuzeichnen (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen) oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Das Kopieren von Unterrichtssoftware ist verboten.

 

Datenschutz

Die persönlichen Angaben des Kunden werden elektronisch gespeichert und entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Sofern diese Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht. Die Datenschutzerklärung der vhs ist auf der Website sowie als Aushang in der vhs-Geschäftsstelle einsehbar.

 

Mängelhaftung

Für Sach- oder Rechtsmängel an der Veranstaltung haftet die vhs nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus Ziffer 12 nichts anderes ergibt.

 

Haftung

Der Besuch von vhs-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Übernahme der Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  1. Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
    1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    2. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    3. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
    4. aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
       
  2. Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
     
  3. Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
     
  4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
     
  2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

Stand: 01/ 2022