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Veranstaltung "Mein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde. Teil 2: Die Patientenverfügung und die Rote Hand" (Nr. V1324) wurde in den Warenkorb gelegt.

V1324 Mein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde. Teil 2: Die Patientenverfügung und die Rote Hand

Mein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde
Dr. Birgit Krause-Michel, Ärztin für Psychotherapie und Palliativmedizin; Ethikberaterin und Trauerbegleiterin
Teil2: Aktuelle Information zum assistierten Suizid als "erlaubte Sterbehilfe"
Absicherung meines Willens am Lebensende durch die Rote Hand und die ambulante Ethikberatung?
Die Rote Hand ist der plakative Hinweis, dass dieser Patient eine Patientenverfügung hat und zusammen mit dem Hausarzt besprochen hat, dass im Notfall keine Wiederbelebung erfolgen soll und er bei einer Verschlechterung möglichst nicht ins Krankenhaus gebracht werden will. Er lehnt lebensverlängernden Maßnahmen ab. Er möchte in Würde sterben, und zwar möglichst zu Hause und unter guter Symptomkontrolle durch den Hausarzt. Diese Anordnung gilt für den Rettungsdienst, dem Pflegepersonal und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine Nichtbeachtung seines Willens wäre möglicherweise Körperverletzung. Aber es gibt noch viel zu tun, um sowohl die Bedenken der Patienten, ihrer Angehörigen aber auch der behandelnden Ärzte zu zerstreuen. Frau Dr. Krause-Michel hat als Vorsitzende der ambulanten Ethikberatung dieses Projekt vor fast 10 Jahren ins Leben gerufen und wird über die Sinnhaftigkeit der Roten Hand referieren.

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