Kursdetails
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W1323 Mein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde Aktuelle Informationen zur "erlaubten Sterbehilfe"

Ist Sterbehilfe erlaubt? Ja, Sterbehilfe ist erlaubt, wenn der Arzt nach dem Willen des Patienten lebensverlängernde Maßnahmen unterlässt oder beendet. Auch Hilfe zur Selbsttötung ist erlaubt. Vor mehr als 4 Jahren hat das BVerG beschlossen, das jeder das Recht hat zu sterben unabhängig von Alter und Krankheit und auch das Recht hat, sich dafür Hilfe zu holen. Aber noch hat der Gesetzgeber den klaren Auftrag des BVerG nicht erfüllt. Es fehlt daher an einer gesetzlichen Grundlage. Es kann und darf nicht sein, dass der einzige Weg aus diesem Dilemma Sterbehilfeorganisationen sind. Frau Dr. Krause-Michel, Vorsitzende der ambulanten Ethikberatung, beschäftigt sich intensiv mit dieser Problematik und gibt Ratschläge. Ist meine Patientenverfügung der Garant, dass mein Wille am Lebensende wirklich beachtet wird?

Frau Dr. Birgit Krause-Michel, Ärztin für Palliativmedizin, Psychotherapie und Trauerbegleiterin, aber auch Vorsitzende der außerklinischen Ethikberatung, versucht Ihre Ängste zu verstehen und zu entkräften. Trauen Sie sich zu fragen!

Kursort

Adresse: Johann.-Hinrich-Wichern-Str. 5
83301 Traunreut


Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
13.05.2026
Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
Wo:
Johann.-Hinrich-Wichern-Str. 5, Heimathaus, Heimatstube, Joh.-Hinrich-Wichern-Str. 5, Traunreut