V1323 Mein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde - Teil 1: aktuelle Informationen zur "erlaubten Sterbehilfe"
| Beginn | Mi., 05.11.2025 , 18:00 - 19:30 Uhr |
| Kursgebühr | 12,00 € |
| Dauer | 1x |
| Kursleitung |
Dr. med. Birgit Krause-Michel
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Teil 1 : Tipps und Tricks bei der Gestaltung einer konkreten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ist Sterbehilfe erlaubt? Ja, Sterbehilfe ist erlaubt, wenn der Arzt nach dem Willen des Patienten lebensverlängernde Maßnahmen unterlässt oder beendet. Auch Hilfe zur Selbsttötung ist erlaubt. Vor mehr als 4 Jahren hat das BVerG beschlossen, das jeder das Recht hat zu sterben unabhängig von Alter und Krankheit und auch das Recht hat, sich dafür Hilfe zu holen. Aber noch hat der Gesetzgeber den klaren Auftrag des BVerG nicht erfüllt. Es fehlt daher an einer gesetzlichen Grundlage. Es kann und darf nicht sein, dass der einzige Weg aus diesem Dilemma Sterbehilfeorganisationen sind. Frau Dr. Krause-Michel, Vorsitzende der ambulanten Ethikberatung, beschäftigt sich intensiv mit dieser Problematik und gibt Ratschläge. Ist meine Patientenverfügung der Garant, dass mein Wille am Lebensende wirklich beachtet wird?
Kursort
Adresse:
Rathausplatz 3, Eingang Rückgebäude
83301 Traunreut
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
05.11.2025
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Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
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Wo:
Rathausplatz 3, Eingang Rückgebäude,
Rathaus, Rückgebäude, Sitzungssaal 2. OG, Rathauspl. 3, Traunreut
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